Rechtliche Grundlage unserer Zusammenarbeit
Klare Regeln.
Faire Zusammenarbeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kauf, Miete, Service und kostenlose Aufstellung von Automaten durch Automaten Föhn.
Eine Grundlage für alle Leistungsmodelle
Diese AGB regeln unsere wichtigsten Geschäftsbereiche.
Kauf & Lieferung
Bestellung, Preise, Zahlung, Transport, Installation, Mängelrechte und freiwillige Rückgabe.
Miete & Events
Mietdauer, Stornierung, Kaution, Nutzung, Rückgabe, Schäden und verspätete Rücklieferung.
Kostenlose Aufstellung
Laufzeit, Umsatzbeteiligung, Pflichten am Standort, Wartung, Kassenleerung und Abbau.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen im Detail
Die jeweilige Offerte, Auftragsbestätigung oder Einzelvereinbarung kann ergänzende und vorrangige Regelungen enthalten.
Automaten Föhn · Einzelfirma Andri Benjamin Föhn
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Automaten Föhn und der Kundschaft. Sie gelten zusammen mit der jeweiligen Offerte, Bestellung, Auftragsbestätigung und allfälligen Einzelverträgen.
Bestimmungen des zwingenden schweizerischen oder liechtensteinischen Rechts – insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten – gehen diesen AGB vor.
Anbieter und Vertragspartner:
Automaten FöhnEinzelfirma Andri Benjamin Föhn
Gällerdondastrasse 1
7247 Saas im Prättigau, Schweiz
Handelsregister-Nr.: CH-350.1.014.602-2
UID/MWST: CHE-268.187.823
E-Mail: info@automatenfohn.ch
Telefon: +41 78 215 01 96
Jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Anbieter einen Vertrag schliesst oder Vertragsverhandlungen führt.
Eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Zwingende gesetzliche Konsumentenrechte bleiben vorbehalten.
Eine Person oder Organisation, die im Rahmen ihrer gewerblichen, selbständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
Alle angebotenen Automaten, Anlagen, Zubehörteile, Zahlungssysteme, Softwarekomponenten und Ersatzteile.
Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. Unter «schriftlich» ist auch die Textform per E-Mail zu verstehen, soweit das Gesetz oder eine Einzelvereinbarung keine strengere Form verlangt.
- Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Mietverhältnisse, Installationen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen, Füllmateriallieferungen und kostenlosen Aufstellungen des Anbieters in der Schweiz und in Liechtenstein.
- Sie gelten sowohl für Bestellungen über den Onlineshop als auch für Verträge, die per E-Mail, Telefon, Kontaktformular, Offerte oder persönlich angebahnt werden.
- Individuell ausgehandelte Bestimmungen, schriftliche Einzelverträge und die Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Danach gelten die konkrete Offerte, die Produktbeschreibung und schliesslich diese AGB.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die blosse Entgegennahme einer Leistung gilt nicht als Zustimmung.
- Für Konsumenten in Liechtenstein gelten zusätzlich die zwingenden liechtensteinischen Vorschriften. Sie können durch diese AGB nicht eingeschränkt werden.
- Darstellungen im Onlineshop, in Prospekten und auf der Website sind grundsätzlich Einladungen zur Abgabe einer Bestellung und noch kein verbindliches Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Vor dem Absenden kann er Eingaben prüfen und korrigieren.
- Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang der Bestellung. Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnete Mitteilung, den Versand der Ware, die vereinbarte Bereitstellung zur Abholung oder den Beginn der Leistung zustande.
- Offerten bleiben während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, gilt die Offerte während 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum, sofern sie nicht vorher widerrufen wird.
- Miet- und Aufstellverträge kommen mit schriftlicher Bestätigung oder Unterzeichnung des betreffenden Einzelvertrags zustande.
- Der Anbieter darf Bestellungen insbesondere bei Nichtverfügbarkeit, offensichtlichen Preis- oder Produktfehlern, fehlender Bonität, unvollständigen Angaben oder rechtlichen bzw. sicherheitsbezogenen Bedenken ablehnen. Bereits geleistete Zahlungen für nicht angenommene Bestellungen werden zurückerstattet.
- Wer für ein Unternehmen oder eine Drittperson bestellt, bestätigt, zum Vertragsabschluss bevollmächtigt zu sein. Fehlt die Vollmacht, kann die bestellende Person für den daraus entstehenden Schaden haften.
- Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften. Bilder, Videos, Farbdarstellungen, Muster, Masse und Leistungsangaben dienen der Beschreibung und können produktions- oder bildschirmbedingt geringfügig abweichen.
- Technische, konstruktive oder gestalterische Änderungen durch Hersteller oder Anbieter bleiben vorbehalten, sofern sie die vereinbarte Funktion, Sicherheit und den Wert nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
- Gebrauchte, vorgeführte oder überholte Geräte werden entsprechend bezeichnet. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar, wenn sie vor Vertragsschluss erkennbar oder beschrieben waren.
- Kompatibilität mit vorhandenen Zahlungssystemen, Netzwerken, Software, Gebäudetechnik oder Drittgeräten wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
- Bei individualisierten Geräten, Branding, Sonderfarben, Logos oder speziell beschafften Komponenten ist die vom Kunden freigegebene Druck- oder Designvorlage verbindlich. Nach der Freigabe verlangte Änderungen werden nach Aufwand berechnet und können Liefertermine verschieben.
- Alle Preise werden grundsätzlich in Schweizer Franken (CHF) angegeben.
- Gegenüber Konsumenten ist der tatsächlich zu bezahlende Preis einschliesslich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer, öffentlicher Abgaben und nicht frei wählbarer Zuschläge massgebend. Versand, Lieferung, Installation, Etagenzuschläge, Sondertransporte und frei wählbare Zusatzleistungen werden vor Vertragsschluss separat ausgewiesen.
- Gegenüber Geschäftskunden können Preise ausdrücklich als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer bezeichnet werden.
- Ist der Anbieter für eine Leistung nicht mehrwertsteuerpflichtig, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der jeweils geltenden Rechtslage.
- Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Preisfehler berechtigen zur Berichtigung. Ist der Fehler für den Kunden erkennbar, besteht kein Anspruch auf Lieferung zum fehlerhaften Preis.
- Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixpreis bezeichnet werden. Absehbare erhebliche Überschreitungen werden dem Kunden möglichst früh mitgeteilt.
- Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Kaufverträge. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen sind sachlich begründete Anpassungen mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen zulässig. Bei einer wesentlichen Mehrbelastung kann der Kunde auf den Änderungszeitpunkt kündigen, soweit keine zwingende oder bereits individuell vereinbarte Anpassung vorliegt.
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung im Voraus über die im Onlineshop oder in der Rechnung angebotenen Zahlungswege.
- Rechnungen sind zum angegebenen Termin ohne Abzug fällig. Bank- und Überweisungsgebühren ausserhalb der Schweiz trägt der Kunde, soweit sie seinem Zahlungsweg zuzurechnen sind.
- Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde den gesetzlichen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene und tatsächlich anfallende Mahn-, Inkasso- und Betreibungskosten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Der Anbieter kann bei ausstehenden Zahlungen weitere Lieferungen, Dienstleistungen, Fernzugriffe, Wartungen oder die Herausgabe eines Geräts bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.
- Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zwingende Rechte von Konsumenten bleiben vorbehalten.
- Bei Kaufgeräten kann der Anbieter bis zur vollständigen Zahlung einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden eintragen lassen. Der Kunde ermächtigt den Anbieter zur Eintragung und wirkt daran mit. Bis zur vollständigen Zahlung darf das Gerät nicht veräussert, verpfändet oder ohne Zustimmung wesentlich verändert werden.
- Mietgeräte und kostenlos aufgestellte Geräte bleiben jederzeit im Eigentum des Anbieters. Sie dürfen weder veräussert, verpfändet, vermietet, geöffnet noch an einen anderen Standort verbracht werden.
- Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich Richtwerte. Ein Fixtermin besteht nur, wenn er ausdrücklich schriftlich als solcher bestätigt wurde.
- Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen, gestalterischen und kaufmännischen Fragen geklärt, erforderliche Freigaben erteilt und vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind.
- Zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Zusätzliche Versandkosten entstehen dadurch nur, wenn sie vorher vereinbart wurden oder vom Kunden verursacht sind.
- Ist ein Produkt dauerhaft nicht verfügbar, darf der Anbieter vom noch nicht erfüllten Vertragsteil zurücktreten. Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
- Nimmt der Kunde eine angekündigte und zumutbare Lieferung nicht an oder ist der Standort nicht zugänglich, kann der Anbieter Lager-, Warte-, Rücktransport- und erneute Anfahrtskosten nach tatsächlichem Aufwand berechnen. Nach erfolgloser angemessener Nachfrist bleiben Rücktritt und Schadenersatz vorbehalten.
Der Kunde stellt auf eigene Verantwortung sicher, dass der vereinbarte Standort rechtzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt:
- trockener, sauberer und ausreichend belüfteter Innenraum, sofern das Gerät nicht ausdrücklich für den Aussenbereich freigegeben ist;
- stabiler, ebener und ausreichend tragfähiger Untergrund;
- frei zugängliche, vorschriftsgemässe 230-V-Steckdose mit Schutzleiter und ausreichender Absicherung;
- ausreichender Stell-, Bedien-, Wartungs- und Fluchtwegbereich;
- passende Tür-, Gang-, Treppen- und Liftmasse sowie ausreichende Tragfähigkeit;
- Zufahrt, Ladezone, Parkmöglichkeit und allfällige Bewilligungen;
- stabile Internetverbindung, falls Online-, Fernwartungs- oder Kartenzahlungsfunktionen vereinbart sind;
- Zustimmung von Eigentümer, Vermieter, Veranstalter oder Behörden, soweit erforderlich.
- Lieferung, Einbringung, Aufbau, Anschluss, Konfiguration und Einweisung sind nur geschuldet, soweit sie bestellt oder schriftlich zugesagt wurden.
- Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt oder bestehen Sicherheitsbedenken, darf der Anbieter die Installation unterbrechen oder verschieben. Daraus entstehende zusätzliche Aufwendungen werden nach Aufwand berechnet.
- Bei Installation vor Ort wird das Gerät nach Möglichkeit gemeinsam geprüft. Ein unterzeichnetes Übergabe- oder Abnahmeprotokoll dokumentiert Zustand, Zubehör und erkennbare Abweichungen.
- Der Kunde darf ein installiertes Miet- oder Aufstellgerät ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verschieben oder neu anschliessen.
- Bei Lieferungen an Konsumenten geht die Gefahr grundsätzlich mit der tatsächlichen Übergabe des Geräts über. Zwingende liechtensteinische Konsumentenrechte bleiben vorbehalten.
- Bei Geschäftskunden geht die Transportgefahr mit Übergabe an den Frachtführer oder Transportdienst über, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe am Abholort über. Der Kunde ist für ein geeignetes Fahrzeug, Ladungssicherung und einen fachgerechten Weitertransport verantwortlich.
- Sichtbare Transport- oder Verpackungsschäden sind bei Ablieferung auf dem Frachtpapier zu vermerken und dem Anbieter möglichst innerhalb von 48 Stunden mit Fotos zu melden. Verdeckte Transportschäden sind unmittelbar nach Entdeckung zu melden.
- Wird im Onlineshop eine Transportversicherung angeboten und ausgewählt, beträgt die Prämie – sofern nicht anders angegeben – 2 % des versicherten Warenwerts. Massgebend sind der bestätigte Deckungsumfang und die Bedingungen des Versicherers. Zwingende gesetzliche Ansprüche werden dadurch weder erweitert noch eingeschränkt.
- Konsumenten werden gebeten, Gerät, Verpackung und Zubehör nach Erhalt zeitnah zu prüfen und erkennbare Mängel möglichst rasch mitzuteilen. Eine verspätete Anzeige schränkt zwingende Rechte nicht ein, kann jedoch vermeidbare Folgeschäden dem Kunden zurechnen.
- Geschäftskunden müssen die Lieferung innert fünf Arbeitstagen nach Erhalt prüfen und erkennbare Mängel schriftlich rügen. Verdeckte Mängel sind innert fünf Arbeitstagen nach Entdeckung zu melden. Gesetzlich zwingende Ausnahmen bleiben vorbehalten.
- Eine Mängelanzeige soll Bestell- oder Rechnungsnummer, Gerätetyp, Seriennummer, Fehlerbeschreibung sowie aussagekräftige Fotos oder Videos enthalten.
- Der Kunde muss dem Anbieter eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung ermöglichen. Eigenmächtige Reparaturen, Eingriffe oder die Beauftragung Dritter ohne Zustimmung können Ansprüche ausschliessen, soweit dadurch Ursache oder Schaden verschlimmert oder die Prüfung vereitelt wird.
- Für neue Kaufgeräte beträgt die Gewährleistungsfrist in der Schweiz zwei Jahre ab Ablieferung. Für ausdrücklich als gebraucht verkaufte Geräte beträgt sie ein Jahr, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende längere oder weitergehende Rechte – insbesondere für Konsumenten in Liechtenstein – bleiben vorbehalten.
- Eine zusätzliche Herstellergarantie oder freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie beim Produkt ausdrücklich bezeichnet und mit ihren Bedingungen dokumentiert ist.
- Bei einem berechtigten Mangel leistet der Anbieter in der Schweiz zunächst nach eigener Wahl durch fachgerechte Reparatur oder Ersatz mit einem gleichwertigen Gerät bzw. Bauteil nach. Zwingende Wahlrechte von Konsumenten bleiben vorbehalten.
- Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Möglichkeit fehl, wird sie verweigert, ist sie unmöglich oder unzumutbar verzögert, kann der Kunde nach Massgabe des anwendbaren Rechts eine angemessene Preisminderung oder bei einem erheblichen Mangel die Vertragsauflösung verlangen.
- Bei berechtigten Gewährleistungsfällen trägt der Anbieter die notwendigen Kosten der Nacherfüllung. Ergibt die Prüfung keinen gewährleistungspflichtigen Mangel oder liegt eine ausgeschlossene Ursache vor, darf der Anbieter Diagnose, Anfahrt, Transport und Arbeitszeit nach vorgängiger Information berechnen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:
- gewöhnliche Abnutzung und typische Verschleissteile, soweit kein anfänglicher Material- oder Herstellungsfehler vorliegt;
- Verbrauchsmaterial, Gewinne, Füllmaterial, Leuchtmittel, Sicherungen, Batterien und vergleichbare austauschbare Teile;
- Schäden durch Fehlbedienung, Überlastung, Sturz, Schlag, Vandalismus, Diebstahl, Flüssigkeit, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte, Staub oder ungeeignete Reinigungsmittel;
- falsche Netzspannung, mangelhafte Elektroinstallation, Spannungsspitzen, fehlende Erdung oder ungeeignete Verlängerungskabel;
- nicht genehmigte Änderungen, Reparaturen, Softwareeingriffe, Fremdteile oder Umbauten;
- Störungen von Internet, Mobilfunk, Zahlungsdienstleistern, Plattformen oder sonstigen Drittsystemen;
- Störungen, die durch ungeeignetes oder nicht freigegebenes Füllmaterial verursacht werden;
- Schäden aufgrund unterlassener Wartung oder Missachtung von Bedienungs-, Sicherheits- und Standortvorgaben.
Reparierte oder ersetzte Teile sind für die verbleibende ursprüngliche Frist oder für eine zwingend vorgeschriebene längere Frist gedeckt. Eine neue vollständige Frist beginnt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich zugesagt ist.
Das freiwillige Schweizer Rückgaberecht ersetzt keine zwingenden Rechte, die bei Fernabsatzgeschäften mit Konsumenten in Liechtenstein gelten.
12.1 Freiwillige Rückgabe für Schweizer Konsumenten
- Für standardmässige Lagerware gewährt der Anbieter freiwillig ein Rückgaberecht von sieben Kalendertagen ab Erhalt. Die Rückgabe ist innerhalb dieser Frist vorab schriftlich anzumelden.
- Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt, nicht installiert, vollständig, unbeschädigt und möglichst in der Originalverpackung zurückgegeben wird. Der Kunde trägt Kosten und Gefahr der Rücksendung.
- Vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen sind individualisierte oder speziell beschaffte Geräte, Branding, geöffnete Verbrauchs- und Füllmaterialien, gebrauchte oder bereits in Betrieb genommene Geräte, Software- und Lizenzprodukte sowie Dienstleistungen, die bereits erbracht wurden.
- Unangekündigte oder unfrei versandte Rücksendungen können zurückgewiesen werden. Nach Prüfung erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich innert 14 Tagen. Bereits erbrachte Liefer-, Installations-, Individualisierungs- und Serviceleistungen sowie ein nachweisbarer Wertverlust werden abgezogen.
- Für Geschäftskunden besteht kein Rückgabe- oder Umtauschrecht, sofern es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
12.2 Konsumenten in Liechtenstein
Bei Fernabsatz- oder ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen mit Konsumenten in Liechtenstein gelten die zwingenden gesetzlichen Widerrufs- und Informationsrechte. Die Widerrufsbelehrung und das Musterformular befinden sich im Anhang A. Gesetzliche Ausnahmen – insbesondere für individuell angefertigte Waren oder bestimmte termingebundene Dienstleistungen – bleiben vorbehalten.
- Wartung, periodische Reinigung, Vor-Ort-Service, Fernsupport, Ersatzteile und Reparaturen nach Ablauf oder ausserhalb der Gewährleistung sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Kostenpflichtige Serviceleistungen werden nach Offerte, Preisliste oder effektivem Aufwand berechnet. Anfahrt, Transport, Diagnose, Arbeitszeit, Material und allfällige Übernachtungs- oder Spezialtransportkosten können separat verrechnet werden.
- Der Kunde muss dem Anbieter oder dessen Servicepartner angemessenen Zugang zum Gerät ermöglichen und alle für die Diagnose verfügbaren Informationen bereitstellen.
- Der Anbieter bemüht sich um eine angemessene Ersatzteilversorgung, übernimmt jedoch ohne ausdrückliche Zusicherung keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Herstellerteile, Softwaredienste oder Produktserien.
- Wartungsintervalle, Reinigungsanweisungen und Sicherheitskontrollen gemäss Handbuch sind vom Kunden einzuhalten. Unterlassene Wartung kann kostenpflichtige Folgeschäden verursachen.
- Gerät, Zubehör, Mietdauer, Veranstaltungsort, Liefer- und Abholzeiten sowie enthaltene Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe oder vereinbarten Bereitstellung und endet erst mit der vollständigen Rückgabe.
- Der Anbieter kann eine Kaution, Vorauszahlung, Identitätsprüfung oder den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen. Die Höhe wird vor Vertragsschluss mitgeteilt.
- Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung. Bei verspäteter Rückgabe wird für jeden begonnenen zusätzlichen Tag mindestens der vereinbarte Tagesmietpreis zuzüglich nachweisbarer Folge- und Ausfallkosten fällig.
- Der Mieter darf das Gerät nur am vereinbarten Ort, im vereinbarten Zeitraum und entsprechend der Anleitung verwenden. Weitervermietung, Untervermietung, Standortwechsel, Öffnung, Umbau oder Eingriffe in Zahlungssystem und Software sind untersagt.
- Störungen sind unverzüglich zu melden. Der Anbieter entscheidet nach den Umständen über Fernhilfe, Reparatur, Ersatzgerät oder Abbruch. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ersatzmodell besteht nicht.
- Der Mieter trägt während seiner Obhutszeit die Verantwortung für Verlust, Diebstahl, Vandalismus und Beschädigungen, soweit diese nicht auf einen bereits vorhandenen Mangel oder ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind.
- Bei Rückgabe muss das Gerät vollständig, grob gereinigt und im übernommenen Zustand unter Berücksichtigung normaler Abnutzung sein. Fehlende Schlüssel, Zubehörteile, Gewinne, Kabel, Verpackungen, grobe Verschmutzungen und Schäden werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Stornierung eines bestätigten Mietauftrags
Sofern die Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung enthält und zwingendes Recht nichts anderes bestimmt, gelten folgende pauschalierte Stornokosten auf den vereinbarten Miet- und Leistungswert:
Nicht stornierbare Fremdkosten, Sonderbeschaffungen und Individualisierungen werden zusätzlich berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Zwingende Widerrufsrechte gehen vor.
Eine kostenlose Aufstellung erfolgt nur nach positiver Standortprüfung und Abschluss eines separaten Aufstellvertrags. Diese AGB ergänzen den Aufstellvertrag.
- Laufzeit: Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um sechs Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der Mindest- oder Verlängerungsdauer schriftlich gekündigt wird.
- Eigentum: Gerät, Zahlungssystem, Schlüssel, technische Daten und nicht ausbezahlte Kassenbestände bleiben im Eigentum bzw. in der Verfügungsmacht des Anbieters.
- Umsatzaufteilung: Die prozentuale Aufteilung des verteilbaren Netto-Spielumsatzes wird im separaten Aufstellvertrag schriftlich festgelegt. Massgebend ist ausschliesslich die dort vereinbarte Aufteilung.
- Netto-Spielumsatz: Darunter fallen die tatsächlich vereinnahmten Spieleinnahmen abzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer oder anderer öffentlicher Abgaben, Rückerstattungen, Rückbuchungen und unmittelbar transaktionsbezogener Zahlungsdienstleistergebühren. Kosten für vom Anbieter bereitgestelltes Füllmaterial werden nicht zusätzlich abgezogen, sofern der Aufstellvertrag nichts anderes bestimmt.
- Abrechnung: Der Anbieter erstellt grundsätzlich monatlich eine Umsatzabrechnung. Die Auszahlung des Anteils des Standortbetreibers erfolgt innert 30 Tagen nach Monatsende bzw. nach der für die Abrechnung erforderlichen Kassenleerung. Unbestrittene Gegenforderungen können verrechnet werden.
- Steuern: Jede Partei ist für die korrekte Deklaration und Versteuerung ihres Anteils verantwortlich. Ist der Standortbetreiber mehrwertsteuerpflichtig, stellt er die erforderlichen Belege nach den gesetzlichen Vorgaben aus.
Pflichten des Standortbetreibers
- geeigneter Stellplatz, Strom und vereinbarte Internetverbindung kostenlos;
- freie Zugänglichkeit für Befüllung, Kassenleerung, Wartung und Abbau;
- angemessene äussere Reinigung und übliche Aufsicht während der Öffnungszeiten;
- sofortige Meldung von Störungen, Manipulation, Beschädigung oder Diebstahl;
- keine Öffnung, Entleerung, Umprogrammierung, Abdeckung oder Standortveränderung;
- erforderliche Zustimmung von Vermieter, Eigentümer oder Behörden.
Pflichten des Anbieters
- Bereitstellung des vereinbarten Geräts;
- Befüllung mit geeignetem Füllmaterial;
- Kassenleerung und Umsatzabrechnung;
- technische Wartung und Innenreinigung;
- angemessene Reaktion auf gemeldete Störungen;
- Abbau nach Vertragsende.
- Anpassungen: Der Anbieter darf Spielpreis, Greiferstärke, Gewinnmix und technische Einstellungen sachgerecht an Standort, Kostenentwicklung, Nachfrage und gesetzlichen Anforderungen ausrichten, sofern das vereinbarte Geschäftsmodell nicht wesentlich entwertet wird.
- Umsatzschwelle: Liegt der monatliche Netto-Spielumsatz während zwei aufeinanderfolgenden vollen Kalendermonaten unter CHF 100, darf der Anbieter den Aufstellvertrag nach Mitteilung ausserordentlich beenden und das Gerät abbauen.
- Weitere wichtige Gründe: Eine sofortige Kündigung ist insbesondere bei Zahlungsverzug, unbefugter Manipulation, Verweigerung des Zugangs, erheblicher Gefährdung, wiederholtem Verstoss gegen Standortpflichten, behördlichem Verbot, Insolvenz oder schwerer Rufschädigung zulässig.
- Kein Umsatzversprechen: Der Anbieter garantiert weder Mindestumsätze noch Besucherzahlen, Gewinnhöhen oder eine bestimmte Rentabilität des Standorts.
- Abbau: Der Standortbetreiber gewährt nach Vertragsende unverzüglich Zugang zum Abbau. Verursacht er Verzögerungen oder verhindert den Abbau, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten und Risiken.
- Geräte dürfen nur entsprechend Bedienungsanleitung, Sicherheitsvorgaben, Altersangaben und vereinbartem Einsatzzweck betrieben werden.
- Der Kunde bzw. Standortbetreiber sorgt dafür, dass Bedienbereiche, Fluchtwege, Brandschutz- und Sicherheitsabstände frei bleiben und keine Stolper-, Kipp- oder Quetschgefahren entstehen.
- Kinder und schutzbedürftige Personen sind entsprechend Gerätetyp und Umfeld angemessen zu beaufsichtigen.
- Der Betrieb im Freien, in Feuchträumen, bei extremen Temperaturen oder in staub-, salz- oder chemikalienbelasteter Umgebung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Freigabe zulässig.
- Bei ungewöhnlichen Geräuschen, Geruch, Rauch, elektrischen Störungen, beschädigten Kabeln, instabilem Stand oder anderer Gefahr ist der Betrieb sofort einzustellen, das Gerät – soweit gefahrlos möglich – vom Strom zu trennen und der Anbieter zu informieren.
- Der Kunde ist für betriebs-, veranstaltungs-, jugendschutz-, gewerbe-, spiel- und baurechtliche Bewilligungen am Standort verantwortlich, soweit der Anbieter deren Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen hat.
- Manipulationen an Münz-, Karten-, Greif-, Score-, Sicherheits- oder Softwaresystemen sind untersagt.
- Online-Dart, Highscore-Funktionen, Fernwartung, Kartenzahlung, Telemetrie und andere digitale Funktionen können eine stabile Strom-, Internet- oder Mobilfunkverbindung sowie Dienste Dritter voraussetzen.
- Der Anbieter schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Internet, Mobilfunk, App-Stores, Plattformen, Cloud-, Karten- oder Zahlungsdiensten Dritter. Wartungen, Updates, Sicherheitsmassnahmen und externe Störungen können Funktionen vorübergehend einschränken.
- Der Kunde stellt vereinbarte Netzwerkzugänge sicher und informiert den Anbieter über Firewall-, Gastnetz-, Portal- oder Sicherheitsanforderungen. Zusätzliche Netzwerk- oder IT-Arbeiten werden nach Aufwand berechnet.
- Der Anbieter darf sicherheitsrelevante, technische und funktionale Updates einspielen, soweit diese für Betrieb, IT-Sicherheit, Kompatibilität oder gesetzliche Anforderungen erforderlich und dem Kunden zumutbar sind.
- Software und digitale Inhalte werden nur im vereinbarten Umfang zur Nutzung überlassen. Dekompilierung, Umgehung technischer Schutzmassnahmen, Kopie, Weitergabe oder Veränderung sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt.
- Gebühren von Zahlungsdienstleistern, Rückbuchungen und Transaktionskosten werden gemäss Vertrag bzw. Aufstellabrechnung behandelt. Entscheidungen des Zahlungsdienstleisters liegen ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- Nicht personenbezogene technische Betriebsdaten dürfen zur Fehlerdiagnose, Wartung, Sicherheit, Produktverbesserung und Abrechnung ausgewertet werden. Für Personendaten gilt Abschnitt 21.
- Für Greifautomaten und andere Ausgabegeräte sind nur Füllmaterialien, Grössen, Gewichte und Verpackungen zu verwenden, die für das jeweilige Gerät geeignet sind.
- Verwendet der Käufer eigenes oder von Dritten bezogenes Füllmaterial, trägt er die Verantwortung für dessen Produktsicherheit, Kennzeichnung, Herkunft, Markenrechte, Altersangaben und rechtliche Zulässigkeit.
- Störungen oder Schäden, die nachweislich durch ungeeignetes, zu schweres, verknotetes, verschmutztes oder nicht freigegebenes Material verursacht wurden, fallen nicht unter die Gewährleistung.
- Bei Miet- und Aufstellgeräten bestimmt der Anbieter Sortiment, Nachfüllmenge und Wechselrhythmus, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Geöffnete Verpackungen von Verbrauchs- und Füllmaterial sind von der freiwilligen Rückgabe ausgeschlossen, sofern sie nicht mangelhaft geliefert wurden.
- Der Kunde gewährleistet, dass er an übermittelten Logos, Bildern, Texten, Marken, Musik, Videos und sonstigen Inhalten alle für Herstellung und Nutzung erforderlichen Rechte besitzt.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten rechtsverletzenden Inhalten beruhen und der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
- Der Anbieter darf rechtswidrige, diskriminierende, pornografische, gewaltverherrlichende, irreführende oder sonst unzumutbare Inhalte ablehnen.
- Farb-, Schnitt-, Material- und Positionstoleranzen, die bei Druck, Folierung, Beleuchtung oder Montage branchenüblich sind, gelten nicht als Mangel.
- Eine Freigabe durch den Kunden bestätigt insbesondere Rechtschreibung, Inhalt, Anordnung, Farben und Masse. Fehler, die in der freigegebenen Vorlage erkennbar waren, gehen zulasten des Kunden.
- Urheber-, Marken-, Design-, Software- und sonstige Schutzrechte an Website, Produktfotos, Texten, Angeboten, Zeichnungen, Konzepten, Konfigurationen und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- Der Kunde erhält nur die für die vertragsgemässe Nutzung erforderlichen, nicht ausschliesslichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte.
- Technische Unterlagen, Kalkulationen und Konzepte dürfen ohne vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte zur Nachahmung oder Angebotseinholung weitergegeben werden.
- Eine Verwendung von Kundenname, Logo, Fotos oder Projektangaben als Referenz erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden oder wenn die Informationen bereits rechtmässig öffentlich zugänglich sind und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
- Personendaten werden nach der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Datenschutzrecht bearbeitet.
- Zur Vertragsabwicklung dürfen Daten insbesondere an Zahlungsdienstleister, Banken, Transportunternehmen, Hersteller, IT-, Cloud-, Buchhaltungs- und Servicepartner übermittelt werden, soweit dies erforderlich und zulässig ist.
- Verfügt ein Gerät über Kartenzahlung, Benutzerkonten, Highscore, Kamera, Fernwartung oder andere datenbezogene Funktionen, informiert der Kunde bzw. Standortbetreiber seine Mitarbeitenden und Nutzer über die für seinen Verantwortungsbereich erforderlichen Datenschutzhinweise.
- Eine Einwilligung wird nicht allein durch Zustimmung zu diesen AGB ersetzt, wenn das Gesetz eine separate freiwillige Einwilligung verlangt.
- Vertragsbezogene Mitteilungen, Rechnungen, Mahnungen und technische Hinweise dürfen elektronisch an die vom Kunden angegebene Adresse versandt werden. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell und kontrolliert den Spam-Ordner.
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in allen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei Verletzung von Leben oder Gesundheit und nach zwingendem Produktehaftpflichtrecht.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden.
- Gegenüber Geschäftskunden ist die gesamte Haftung aus leichter Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – auf den Nettoauftragswert des betroffenen Vertrags begrenzt. Bei laufenden Verträgen gilt der in den zwölf Monaten vor dem Schaden bezahlte bzw. geschuldete Nettovertragswert. Die Ausnahmen gemäss Ziffer 1 bleiben unberührt.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, Produktions- oder Betriebsunterbruch, Datenverlust, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
- Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte Umsätze, Besucherzahlen, Gewinne, Highscores, Eventerfolge oder wirtschaftliche Resultate.
- Für Ausfälle oder Einschränkungen von Strom, Internet, Mobilfunk, Kartennetzen, Zahlungsdienstleistern, Herstellerplattformen und sonstigen Drittdiensten haftet der Anbieter nur, soweit er den Ausfall zu vertreten hat.
- Der Kunde trifft angemessene Massnahmen zur Schadensvermeidung und -minderung. Unterlässt er diese, kann eine Ersatzpflicht entsprechend reduziert werden.
- Kann eine Partei ihre Leistung aufgrund eines ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignisses vorübergehend nicht erbringen, wird die Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Behinderung ausgesetzt.
- Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Epidemie, Pandemie, Krieg, Terror, Unruhen, Sanktionen, behördliche Verbote, Grenz- oder Zollmassnahmen, Streik, Aussperrung, Energie- oder Netzausfall, Cyberangriffe sowie erhebliche, nicht vorhersehbare Produktions-, Transport- oder Lieferkettenstörungen.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst rasch und bemüht sich um zumutbare Schadensminderung. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.
- Dauert die Behinderung länger als 60 Tage und ist ein Festhalten am noch nicht erfüllten Vertragsteil unzumutbar, kann jede Partei diesen Teil schriftlich beenden. Vorauszahlungen für dauerhaft nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet; bereits erbrachte Leistungen bleiben zahlbar.
- Zwingende Rechte, insbesondere von Konsumenten, bleiben vorbehalten.
- Geschäftskunden und Mieter sorgen für eine ihrer Tätigkeit und dem Gerätewert angemessene Betriebs-, Veranstalter- und Haftpflichtversicherung. Der Anbieter kann vor Übergabe einen Versicherungsnachweis verlangen.
- Der Käufer ist ab Gefahrübergang für eine geeignete Sachversicherung seines Kaufgeräts verantwortlich.
- Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, Brand- oder Wasserschäden sind dem Anbieter unverzüglich, bei Verdacht auf eine Straftat zusätzlich der Polizei, zu melden. Beweismittel und Polizeirapporte sind aufzubewahren.
- Bei Miet- und Aufstellgeräten dürfen beschädigte Teile, Aufzeichnungen, Kassenbestände und Speichermedien nicht ohne Zustimmung verändert oder entsorgt werden.
- Der Standortbetreiber haftet nicht allein aufgrund der Aufstellung für jeden Diebstahl- oder Vandalismusschaden, sondern nur, soweit er vertragliche Schutz-, Melde- oder Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt hat oder der Schaden seinem Personal bzw. Verantwortungsbereich zuzurechnen ist.
- Der Anbieter darf für Lieferung, Montage, Wartung, Zahlungsabwicklung, IT, Buchhaltung und weitere Leistungen geeignete Hilfspersonen oder Subunternehmer einsetzen.
- Der Anbieter bleibt für die vertragsgemässe Leistung verantwortlich, soweit das anwendbare Recht nichts anderes bestimmt.
- Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Zwingende gesetzliche Übertragungsrechte bleiben vorbehalten.
- Der Anbieter darf fällige Geldforderungen zur Einziehung an ein Inkassounternehmen oder einen anderen Dritten abtreten.
- Nicht öffentliche technische, kaufmännische und betriebliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt und als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, dürfen nur zur Vertragsdurchführung verwendet werden.
- Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, bereits rechtmässig bekannt, unabhängig entwickelt oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Pflicht offenzulegen sind.
- Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen Mitarbeitenden, Beratern, Versicherern, Finanzierungs- und Servicepartnern zugänglich machen, soweit diese die Informationen benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Diese Regelung gilt insbesondere zwischen Geschäftskunden und dem Anbieter und bleibt nach Vertragsende während drei Jahren bestehen; Geschäftsgeheimnisse bleiben so lange geschützt, wie sie geheim sind.
- Beanstandungen sind möglichst früh an info@automatenfohn.ch zu richten. Hilfreich sind Vertrags- oder Rechnungsnummer, Seriennummer, Datum, genaue Beschreibung sowie Fotos oder Videos.
- Die Parteien bemühen sich vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens um eine sachliche, direkte Lösung. Dadurch werden gesetzliche Fristen oder Rechte nicht gehemmt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- Eine technische Prüfung, Kulanzleistung oder Vergleichsverhandlung gilt nicht als Anerkennung einer Rechtspflicht.
- Soweit für Konsumenten eine gesetzlich zuständige alternative Streitbeilegungsstelle besteht und eine Informations- oder Teilnahmepflicht anwendbar ist, bleiben die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben vorbehalten.
- Für neue Bestellungen und Verträge gilt die bei Vertragsabschluss bereitgestellte Fassung dieser AGB.
- Eine Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bereits abgeschlossene Kaufverträge nicht rückwirkend.
- Bei laufenden Miet-, Service- oder Aufstellverhältnissen darf der Anbieter die AGB aus sachlichem Grund anpassen, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklung oder veränderten Drittanbieterbedingungen.
- Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Soweit die Änderung den Kunden erheblich benachteiligt und nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann er den betroffenen Dauervertrag auf den Änderungszeitpunkt kündigen.
- Änderungen von Hauptleistung, Preis, Umsatzbeteiligung oder fester Vertragsdauer bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung oder einer bereits wirksam vereinbarten, transparenten Anpassungsregelung.
- Es gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), soweit keine zwingende Vorschrift entgegensteht.
- Bei Konsumenten lässt diese Rechtswahl den zwingenden Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit dieser Schutz nach den anwendbaren internationalen oder nationalen Kollisionsregeln nicht abbedungen werden kann.
- Für Klagen gegen Konsumenten sowie für Klagen von Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Diese AGB beschränken insbesondere kein gesetzliches Recht des Konsumenten, an seinem Wohnsitz zu klagen.
- Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden sind – soweit zulässig – ausschliesslich die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz des Anbieters im Kanton Graubünden zuständig. Der Anbieter darf Geschäftskunden zusätzlich an deren Sitz belangen.
- Für Kunden in Liechtenstein bleiben zwingende liechtensteinische und internationale Konsumentenschutz- und Zuständigkeitsvorschriften vorbehalten.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- Bei Geschäftskunden wird die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem erkennbaren wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Bei Konsumenten gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.
- Das Unterlassen oder verspätete Ausüben eines Rechts stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
- Überschriften dienen nur der Übersicht und beeinflussen die Auslegung nicht.
- Massgebend ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen lediglich der Information, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
- Stand dieser AGB: 11. Juli 2026.
Insbesondere bei individualisierten Waren oder bestimmten vollständig erbrachten bzw. termingebundenen Leistungen kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein oder erlöschen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, einen Fernabsatzvertrag oder einen ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Bei Kaufverträgen beginnt die Frist grundsätzlich an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die Ware in Besitz genommen haben. Bei mehreren Waren oder Teilsendungen gelten die gesetzlichen Regeln für den Fristbeginn.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Automaten FöhnEinzelfirma Andri Benjamin Föhn
Gällerdondastrasse 1
7247 Saas im Prättigau, Schweiz
E-Mail: info@automatenfohn.ch
Telefon: +41 78 215 01 96
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise per E-Mail oder Brief, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das nachstehende Musterformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Folgen des Widerrufs
Im Fall eines wirksamen Widerrufs erstatten wir die erhaltenen Zahlungen einschliesslich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung grundsätzlich unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wurde und Ihnen dadurch keine Kosten entstehen.
Wir dürfen die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Sie müssen die Ware unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Widerrufserklärung zurücksenden oder übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Rücksendekosten, sofern Sie darüber vor Vertragsschluss ordnungsgemäss informiert wurden. Bei Geräten, die nicht normal per Post zurückgesandt werden können, wird die konkrete Höhe bzw. Berechnungsgrundlage der Rücktransportkosten vor Vertragsschluss im Angebot oder Bestellprozess angegeben.
Sie müssen nur für einen Wertverlust aufkommen, der auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
Vorzeitiger Beginn von Dienstleistungen
Soll eine Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen, kann der Anbieter eine ausdrückliche Erklärung verlangen. Bei Widerruf ist der bis dahin vertragsgemäss erbrachte Anteil zu bezahlen. Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Vertragserfüllung erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere ausdrückliches Verlangen und Kenntnisbestätigung, erfüllt sind.
Relevante gesetzliche Ausnahmen
Ein Widerrufsrecht kann insbesondere nicht bestehen bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig personalisiert wurden, sowie – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – bei bestimmten termingebundenen Freizeitdienstleistungen, vollständig erbrachten Dienstleistungen und entsiegelter Software.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie folgenden Text verwenden und an uns senden:
An Automaten Föhn, Einzelfirma Andri Benjamin Föhn, Gällerdondastrasse 1, 7247 Saas im Prättigau, Schweiz, info@automatenfohn.ch
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am / erhalten am: _______________________
Name der Konsumentin / des Konsumenten:
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Anschrift:
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Datum: ________________________________________
Unterschrift – nur bei Mitteilung auf Papier:
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Persönlich erreichbar
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