Rückerstattungen und Rückgaben
Rückgabe klar geregelt.
Erstattung nachvollziehbar.
Ausführliche Regeln für Kauf, Miete, Grossgeräte, Füllmaterial, Stornierungen und kostenlose Aufstellung – getrennt nach Schweiz und Liechtenstein.
Drei unterschiedliche Ausgangslagen
Die richtige Regel hängt von Kunde, Land und Vertrag ab.
Freiwillige Rückgabe
Sieben Kalendertage für geeignete Standardlagerware von Schweizer Konsumenten – unter klaren Zustands- und Verpackungsvoraussetzungen.
Gesetzliches Rücktrittsrecht
Soweit das FAGG anwendbar ist, gelten grundsätzlich 14 Tage und die zwingenden Regeln zu Rückzahlung, Rücksendekosten und Wertersatz.
Koordinierter Rücktransport
Grossgeräte, Mietautomaten, Zubehör und Kautionen benötigen eine abgestimmte Übergabe, technische Prüfung und nachvollziehbare Abrechnung.
Richtlinie für Rückerstattungen und Rückgaben
Alle Regeln im Detail
Diese Richtlinie ergänzt die AGB. Zwingende Rechte und individuell vereinbarte Bedingungen bleiben vorrangig.
Automaten Föhn · Einzelfirma Andri Benjamin Föhn
Rückerstattungs- und Rückgaberichtlinie
Diese Richtlinie erklärt transparent, wann eine Rückgabe möglich ist, welche Kosten anfallen können, wie Grossgeräte zurückgeführt werden und wann eine Erstattung ausgelöst wird.
Insbesondere gesetzliche Mängelrechte sowie anwendbare Konsumentenrechte in Liechtenstein werden durch freiwillige Rückgabebedingungen weder ausgeschlossen noch verkürzt.
Diese Richtlinie erläutert, unter welchen Voraussetzungen Waren zurückgegeben, Bestellungen storniert, Mietgeräte zurückgenommen und Zahlungen erstattet werden. Anbieter und Vertragspartner ist:
Automaten FöhnEinzelfirma Andri Benjamin Föhn
Gällerdondastrasse 1
7247 Saas im Prättigau, Schweiz
Handelsregister-Nr.: CH-350.1.014.602-2
UID/MWST: CHE-268.187.823 MWST
E-Mail: info@automatenfohn.ch
Telefon: +41 78 215 01 96
Die Richtlinie gilt für Kauf, Miete, Serviceleistungen und kostenlose Aufstellung in der Schweiz und – soweit das jeweilige Recht anwendbar ist – in Liechtenstein. Sie beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte.
- Diese Richtlinie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Automaten Föhn und konkretisiert insbesondere das Vorgehen bei Rückgabe und Rückerstattung.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: zwingendes Recht; individuell ausgehandelte Vereinbarung bzw. Offerte oder Auftragsbestätigung; AGB; diese Richtlinie. Gewährt diese Richtlinie ausdrücklich ein weitergehendes freiwilliges Recht, bleibt dieses zugunsten der Kundschaft bestehen.
- Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von einem freiwilligen Rückgaberecht. Eine Mängelmeldung ist deshalb nicht automatisch eine freiwillige Rückgabe und umgekehrt.
- Massgebend ist grundsätzlich die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung. Spätere Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge, ausser dies wird vereinbart oder ist gesetzlich erforderlich.
Eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt.
Eine Person oder Organisation, die im Rahmen einer gewerblichen, selbständigen oder beruflichen Tätigkeit bestellt.
Ware aus dem regulären Sortiment ohne kundenspezifische Beschaffung, Konfiguration, Befüllung oder Gestaltung.
Insbesondere Sonderanfertigungen, Branding, kundenspezifische Software, Spezialbeschaffung, Sonderbefüllung oder speziell konfigurierte Geräte.
Die physische Rückübertragung einer Ware. Sie bedeutet für sich allein noch keine Anerkennung eines Erstattungsanspruchs.
Die vollständige oder teilweise Rückzahlung eines tatsächlich vereinnahmten Betrags nach Prüfung der rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen.
Die folgende Übersicht dient der Orientierung. Verbindlich sind die Detailregelungen der nachfolgenden Abschnitte sowie zwingendes Recht.
Bitte kontaktieren Sie Automaten Föhn vor jeder Rücksendung. Dadurch können Transportart, Rücksendeadresse, Verpackung und technische Prüfung abgestimmt werden.
Bestell- oder Rechnungsnummer, Produkt, Seriennummer und Kontaktdaten mitteilen.
Rücksendenummer, Verpackungs- und Transporthinweise sowie eine allfällige Abholung abstimmen.
Ware vollständig, transportsicher und innerhalb der anwendbaren Frist übergeben.
Nach Eingang werden Identität, Vollständigkeit, Zustand und Erstattungsbetrag geprüft.
Für eine schnelle Bearbeitung benötigen wir möglichst:
- Bestell-, Auftrags- oder Rechnungsnummer;
- Name bzw. Firma und die bei der Bestellung verwendete E-Mail-Adresse;
- Produktbezeichnung und – bei Geräten – Seriennummer;
- gewünschte Lösung: Rückgabe, Austausch, Reparatur, Stornierung oder sonstige Klärung;
- bei Schäden oder Mängeln aussagekräftige Fotos oder Videos sowie eine kurze Fehlerbeschreibung;
- bei Grossgeräten Angaben zu Standort, Zugang, Stockwerk, Lift, Türbreiten und Abholmöglichkeit.
Bei einem gesetzlichen Rücktritt in Liechtenstein genügt die fristgerechte eindeutige Erklärung. Eine vorgängige Kontaktaufnahme bleibt dennoch wichtig, damit die schwere Ware korrekt zurückgeführt werden kann.
Das Schweizer Recht kennt für gewöhnliche Onlinekäufe grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Automaten Föhn gewährt Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten für geeignete Standardlagerware freiwillig folgende Rückgabemöglichkeit:
- Die Rückgabe muss innerhalb von sieben Kalendertagen ab Erhalt der Ware per E-Mail oder Brief angemeldet werden.
- Die Ware muss unbenutzt, nicht installiert, nicht in Betrieb genommen, vollständig, unbeschädigt, sauber und in der unbeschädigten Originalverpackung sein.
- Nach Erhalt der Rückgabeanweisung ist die Ware ohne unnötige Verzögerung, grundsätzlich spätestens innert 14 Kalendertagen, zurückzusenden oder zum vereinbarten Termin zu übergeben.
- Die Kundschaft trägt die direkten Rücksendekosten sowie das Risiko bis zur ordnungsgemässen Übergabe an Automaten Föhn.
- Die Rückgabe kann abgelehnt oder die Erstattung angemessen gekürzt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, Teile fehlen oder ein Wertverlust eingetreten ist.
- Dieses freiwillige Recht gilt nicht für Geschäftskunden und nicht für die in Abschnitt 9 genannten Ausschlüsse.
Gesetzliche Ansprüche wegen einer mangelhaften, beschädigten oder falsch gelieferten Ware bleiben vollständig unberührt.
Dieser Abschnitt gilt, soweit das liechtensteinische Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz auf den konkreten Vertrag anwendbar ist.
- Konsumentinnen und Konsumenten können einen Fernabsatzvertrag oder einen ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag grundsätzlich binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen bzw. von ihm zurücktreten.
- Bei Waren beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Tag, an dem die Kundschaft oder ein von ihr benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die Ware erhält. Bei Teillieferungen gelten die gesetzlichen Sonderregeln. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist grundsätzlich mit Vertragsschluss.
- Die Rücktrittserklärung ist an keine besondere Form gebunden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Erklärung. Das Muster in Anhang B kann verwendet werden.
- Die Ware ist grundsätzlich spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung zurückzusenden oder zu übergeben.
- Automaten Föhn erstattet die gesetzlich geschuldeten Zahlungen grundsätzlich unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung. Bei Waren kann die Rückzahlung bis zum Rückerhalt der Ware oder bis zum Nachweis der Rücksendung zurückbehalten werden, je nachdem, was früher eintritt.
- Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel. Mehrkosten einer ausdrücklich gewählten teureren Lieferart gegenüber der günstigsten Standardlieferung müssen nicht erstattet werden.
- Die unmittelbaren Rücksendekosten trägt die Kundschaft, wenn sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäss darüber informiert wurde. Für nicht normal per Post rücksendbare Geräte werden die konkreten Kosten oder eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage vor Vertragsschluss mitgeteilt.
- Ein Wertersatz ist nur für einen Umgang geschuldet, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war.
Wurde nicht ordnungsgemäss über das Rücktrittsrecht informiert, kann sich die gesetzliche Frist verlängern. Ausnahmen, insbesondere für individualisierte Waren, bestimmte vollständig erbrachte Dienstleistungen, entsiegelte Software oder gewisse termingebundene Freizeitdienstleistungen, bleiben vorbehalten.
- Für Geschäftskunden besteht kein freiwilliges Rückgabe-, Umtausch- oder Stornierungsrecht, sofern Automaten Föhn dies nicht vor oder nach Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- Eine erteilte Rücksendenummer, die Entgegennahme einer Ware oder eine technische Prüfung bedeutet noch keine Anerkennung einer Gutschrift.
- Wird eine freiwillige B2B-Rücknahme vereinbart, kann sie insbesondere von einwandfreiem Wiederverkaufszustand, vollständiger Originalverpackung, Rückgabe innert vereinbarter Frist und Ersatz der nachgewiesenen Transport-, Prüf-, Reinigungs-, Wiederaufbereitungs- und Fremdkosten abhängig gemacht werden.
- Mängelrechte richten sich unabhängig davon nach Vertrag, AGB und anwendbarem Recht. Geschäftskunden müssen die Ware nach Erhalt unverzüglich prüfen und erkennbare Abweichungen ohne Verzögerung melden.
Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte sind insbesondere ausgeschlossen:
- Sonderanfertigungen, kundenspezifische Beschaffungen, Branding, Beklebungen, Gravuren und individuell konfigurierte Geräte;
- speziell zusammengestellte oder geöffnete Befüllungen, Gewinnpakete und Verbrauchsmaterialien;
- bereits installierte, in Betrieb genommene, gewerblich eingesetzte oder vom Kunden veränderte Geräte;
- gebrauchte Vorführ- oder Occasiongeräte, sofern eine Rückgabe nicht ausdrücklich zugesagt wurde;
- aktivierte Lizenzen, entsiegelte Software, freigeschaltete digitale Inhalte und eingerichtete Drittanbieter-Konten;
- benutzte Ersatzteile, elektrische oder elektronische Bauteile nach Einbau sowie geöffnete Hygieneartikel, sofern deren Rückgabe gesetzlich ausgeschlossen werden darf;
- bereits ausgeführte Liefer-, Montage-, Installations-, Einrichtungs-, Schulungs-, Betreuungs- oder Beratungsleistungen;
- Waren, die aufgrund unsachgemässer Nutzung, Lagerung, Reinigung, Verkabelung, Stromversorgung oder Fremdeingriffen beschädigt wurden.
Ein Ausschluss aus der freiwilligen Schweizer Rückgabe bedeutet nicht automatisch, dass bei einem berechtigten Mangel keine Ansprüche bestehen.
- Für die freiwillige Schweizer Rückgabe darf die Ware nur so weit ausgepackt werden, wie dies zur Sichtkontrolle erforderlich ist. Eine Installation, Inbetriebnahme, gewerbliche Nutzung oder Bespielung ist nicht zulässig.
- Für einen gesetzlichen Rücktritt in Liechtenstein darf die Ware so geprüft werden, wie dies in einem Ladengeschäft möglich und zur Feststellung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich wäre. Darüber hinausgehende Nutzung kann zu einem gesetzlich zulässigen Wertersatz führen.
- Geräte müssen sauber, trocken, geruchsneutral, frei von Fremdgegenständen und ohne Bargeld, persönliche Gegenstände oder nicht vereinbarte Füllware zurückgegeben werden.
- Schutzfolien, Transportsicherungen, Warnhinweise, Typenschilder und Siegel dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden, soweit dies zur blossen Prüfung nicht notwendig ist.
- Unzulässige Softwareänderungen, Öffnen versiegelter Komponenten, Manipulation von Zählern oder Zahlungssystemen und der Austausch von Teilen führen regelmässig zum Ausschluss freiwilliger Rücknahmen und können Schadenersatzansprüche auslösen.
- Zurückzugeben sind alle mitgelieferten Schlüssel, Kabel, Netzteile, Fernbedienungen, Kartenleser, Halterungen, Anleitungen, Werkzeuge, Ersatzteile, Verpackungseinlagen und sonstigen Zubehörteile.
- Bei der freiwilligen Schweizer Rückgabe ist die vollständige und unbeschädigte Originalverpackung Voraussetzung. Bei einem gesetzlichen Rücktritt darf das Fehlen der Originalverpackung das Recht nicht pauschal ausschliessen; Schäden durch unzureichende Ersatzverpackung können jedoch berücksichtigt werden.
- Seriennummern, Inventaretiketten und Sicherheitsmerkmale müssen mit der gelieferten Ware übereinstimmen und unverändert lesbar sein.
- Vor einer Rückgabe oder Reparatur hat die Kundschaft, soweit möglich, eigene Konten abzumelden, Zugangsdaten zu entfernen und notwendige Datensicherungen vorzunehmen.
- Automaten Föhn darf Geräte im Rahmen von Prüfung, Reparatur und Wiederaufbereitung auf Werkseinstellungen zurücksetzen und lokal gespeicherte Daten löschen. Für nicht gesicherte Kundendaten wird im gesetzlich zulässigen Umfang keine Verantwortung übernommen.
Bei bestätigter Falschlieferung, berechtigtem Transportschaden oder anerkanntem Mangel, soweit Rücksendung oder Abholung erforderlich ist.
Bei freiwilliger Schweizer Rückgabe, vereinbarter B2B-Rücknahme und in den gesetzlich zulässigen Fällen des liechtensteinischen Rücktritts.
- Es ist die von Automaten Föhn angegebene Rücksendeart zu verwenden. Ein Rücksendeetikett darf nur für die dafür freigegebene Ware benutzt werden.
- Wenn die Kundschaft Kosten und Risiko trägt, empfiehlt sich eine nachverfolgbare und ausreichend versicherte Versandart. Der Einlieferungsbeleg ist bis zum Abschluss aufzubewahren.
- Unfreie, per Nachnahme oder ohne Abstimmung versandte Sendungen können zurückgewiesen werden, sofern Automaten Föhn die Transportkosten nicht zu tragen hat.
- Eine Beschädigung aufgrund unzureichender Verpackung, falscher Lage, fehlender Sicherung oder ungeeigneter Beförderung kann der verantwortlichen Partei belastet werden.
- Die gesetzlichen Sonderregeln für ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge in Liechtenstein, bei denen nicht postversandfähige Ware zur Wohnung geliefert wurde, bleiben vorbehalten.
Unterhaltungsautomaten sind häufig schwer, empfindlich und nicht paketversandfähig. Eine eigenmächtige Rücksendung per gewöhnlichem Paketdienst ist nicht zulässig.
- Abholung, Spedition, Terminfenster, Transportversicherung und notwendige Hilfsmittel sind vorab abzustimmen.
- Das Gerät muss nach Anleitung ausgeschaltet, vom Strom getrennt, entleert und mit vorhandenen Transportsicherungen versehen werden.
- Es ist grundsätzlich aufrecht, trocken, erschütterungsarm und auf geeigneter Palette oder Transportplattform zu sichern.
- Die Kundschaft muss freie, sichere Zugangs- und Ladewege sowie korrekte Angaben zu Treppen, Liften, Türbreiten, Bodenbelastung und Zufahrt gewährleisten.
- Kann eine vereinbarte Abholung wegen falscher Angaben, fehlendem Zugang oder nicht transportbereitem Gerät nicht durchgeführt werden, dürfen die nachgewiesenen Zusatzkosten verrechnet werden.
- Organisiert Automaten Föhn auf Wunsch einen kostenpflichtigen Rücktransport, wird der voraussichtliche Betrag vor Beauftragung mitgeteilt und kann – soweit zulässig – mit der Erstattung verrechnet werden.
- Die physische Annahme durch Lager, Fahrer oder Spedition bestätigt lediglich den Eingang und nicht die Rücknahmeberechtigung oder Höhe einer Gutschrift.
- Geprüft werden insbesondere Produktidentität, Seriennummer, Vollständigkeit, Verpackung, sichtbarer Zustand, Funktionsfähigkeit, Betriebsdaten und Anzeichen einer nicht zulässigen Nutzung.
- Die technische Prüfung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf bis zehn Werktagen. Bei komplexen Fehlerbildern, Drittanbieterkomponenten oder notwendigen Herstellerabklärungen kann sie länger dauern. Zwingende gesetzliche Erstattungsfristen werden dadurch nicht verlängert.
- Festgestellte Abweichungen werden möglichst dokumentiert und der Kundschaft mitgeteilt. Automaten Föhn kann Fotos, Diagnoseprotokolle und Transportberichte als Nachweis verwenden.
- Wird eine freiwillige Rücknahme abgelehnt, wird die Kundschaft zur Abholung oder kostenpflichtigen Rücksendung aufgefordert. Erfolgt innert 30 Tagen keine Weisung, können nach vorheriger Mitteilung angemessene Lager- und Rücktransportkosten entstehen.
Erstattet wird höchstens der tatsächlich für die zurückgegebene Leistung bezahlte Betrag. Je nach Rückgabegrund können insbesondere berücksichtigt werden:
- nachgewiesener Wertverlust durch Nutzung, Beschädigung, Verschmutzung, fehlende Teile oder nicht notwendige Inbetriebnahme;
- bereits erbrachte und nicht rückabzuwickelnde Liefer-, Installations-, Einrichtungs-, Branding-, Befüllungs-, Schulungs- oder Serviceleistungen;
- nicht rückholbare Dritt- und Spezialbeschaffungskosten, soweit deren Belastung vertraglich und gesetzlich zulässig ist;
- bei freiwilligen oder B2B-Rücknahmen angemessene tatsächliche Aufwendungen für Prüfung, Reinigung, Verpackung, Wiederaufbereitung oder Rücktransport;
- bei Teilrückgaben die Neuberechnung von Bundle-, Mengen- oder Aktionsrabatten, wenn deren Voraussetzungen nach der Rückgabe nicht mehr erfüllt sind;
- der Wert nicht zurückgegebener Gratiszugaben oder Zubehörteile, soweit eine solche Verrechnung zulässig ist.
Bei zwingenden Konsumentenrechten werden nur die gesetzlich zulässigen Beträge, insbesondere ein allfälliger tatsächlicher Wertverlust, berücksichtigt.
- Bei einer akzeptierten freiwilligen Schweizer Rückgabe erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang und abgeschlossener Prüfung der Ware.
- Bei einem gesetzlichen Rücktritt in Liechtenstein gelten die gesetzlichen Fristen aus Abschnitt 7. Automaten Föhn kann die Rückzahlung bei Waren bis zum Rückerhalt oder bis zum Nachweis der Rücksendung zurückhalten.
- Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Eine andere Auszahlungsmethode wird nur vereinbart, wenn sie sicher ist und der Kundschaft keine zusätzlichen Kosten verursacht.
- Bei Banküberweisung wird nur auf ein Konto der ursprünglichen zahlenden Person bzw. Organisation erstattet. Dies dient der Betrugsprävention.
- Nach Auslösung der Erstattung können Banken und Zahlungsdienstleister zusätzliche Verarbeitungszeit benötigen. Automaten Föhn hat darauf keinen direkten Einfluss.
- Geschäftskunden erhalten bei Bedarf eine Gutschrift oder korrigierte Rechnung. Offene, fällige und unbestrittene Gegenforderungen können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
- Wechselkursdifferenzen und Gebühren aus einer vom Zahlungsdienstleister vorgenommenen Fremdwährungsumrechnung liegen ausserhalb des Einflusses von Automaten Föhn, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Freiwillige Rückgabe in der Schweiz
Bereits ausgeführte Standard- und Speziallieferungen, Expresszuschläge, Transportversicherungen, Montage, Inbetriebnahme, Schulung, Anfahrt, Befüllung, Branding und andere erbrachte Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet. Noch nicht erbrachte und nicht unwiderruflich beauftragte Leistungen werden gutgeschrieben.
Gesetzlicher Rücktritt in Liechtenstein
Die Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung werden grundsätzlich mit zurückerstattet. Mehrkosten einer ausdrücklich gewählten teureren Lieferart müssen nicht erstattet werden. Hat die Kundschaft ausdrücklich verlangt, dass eine Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnt, kann für den bis zum Rücktritt ordnungsgemäss erbrachten Anteil ein verhältnismässiger Betrag geschuldet sein. Bei vollständiger Leistungserbringung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
- Stornierungswünsche sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Solange noch kein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist, wird die Bestellung ohne Kosten aufgehoben.
- Nach Vertragsannahme besteht in der Schweiz und gegenüber Geschäftskunden kein automatisches Stornierungsrecht. Automaten Föhn kann eine Stornierung aus Kulanz akzeptieren.
- Wurde noch keine Leistung erbracht und sind keine nicht rückholbaren Kosten entstanden, wird der bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.
- Bereits ausgelöste Spezialbeschaffungen, kundenspezifische Fertigung, Branding, Sonderbefüllung, reservierte Transporte, Herstellergebühren und sonstige tatsächlich entstandene, nicht rückholbare Kosten können – soweit zulässig – abgezogen werden.
- Individualisierte Aufträge können ab Produktions-, Beschaffungs- oder Konfigurationsbeginn nicht mehr oder nur gegen vollständigen Ersatz der bis dahin entstandenen Kosten storniert werden.
- Zwingende liechtensteinische Rücktrittsrechte gehen diesen Kulanzregeln vor.
- Die blosse Verweigerung einer Lieferung oder das Nichtabholen einer bereitgestellten Ware gilt nicht als wirksame Stornierung oder Rücktrittserklärung.
- Entstehen dadurch zusätzliche Transport-, Warte-, Lager-, Rückführungs- oder erneute Zustellkosten, können diese der verantwortlichen Kundschaft in nachgewiesener Höhe belastet werden.
- Eine Erstattung erfolgt erst nach Klärung des Vertragsstatus, Eingang der Ware und Abzug zulässiger Kosten. Automaten Föhn kann weiterhin Erfüllung verlangen, soweit der Vertrag nicht wirksam beendet wurde.
- Gesetzliche Rechte bei nicht fristgerechter oder vertragswidriger Leistung sowie zwingende Konsumentenrechte bleiben vorbehalten.
Bitte prüfen Sie Lieferung und Verpackung möglichst sofort. Sichtbare Schäden sollten auf dem Ablieferbeleg vermerkt und zusammen mit Verpackung, Typenschild und Gesamtansicht fotografiert werden.
- Offensichtliche Falschlieferungen, Fehlmengen und Transportschäden sollten möglichst innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Diese Bitte verkürzt keine zwingenden gesetzlichen Rechte.
- Verpackung und Transportsicherungen sind bis zur Klärung aufzubewahren. Das Gerät darf bei Sicherheitsrisiken nicht eingeschaltet werden.
- Automaten Föhn entscheidet nach Prüfung über Ergänzung der Lieferung, Ersatz, Reparatur, Abholung, Preisnachlass oder Erstattung.
- Bei berechtigter Beanstandung organisiert oder vergütet Automaten Föhn den angemessenen Rücktransport. Eigenmächtig beauftragte teure Transporte werden nur übernommen, wenn sie vorher abgestimmt oder zur Schadenminderung objektiv erforderlich waren.
- Hat die Kundschaft ohne Nutzung einer angebotenen Versandmöglichkeit selbst einen Beförderer beauftragt, richtet sich die Gefahrtragung nach Vertrag und anwendbarem Recht.
Bitte melden Sie technische Probleme zuerst dem Support, damit Diagnose, Fernhilfe, Reparatur oder Austausch organisiert werden können.
- Gesetzliche und vertragliche Gewährleistungsrechte richten sich nach den AGB und dem anwendbaren Recht. Sie werden durch diese Richtlinie nicht eingeschränkt.
- Automaten Föhn darf, soweit rechtlich zulässig, zunächst eine Diagnose sowie Reparatur oder Austausch anbieten. Eine sofortige Rückerstattung besteht nur, wenn die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Kundschaft muss eine angemessene Fehlerprüfung ermöglichen und alle verfügbaren Angaben zu Nutzung, Stromversorgung, Netzwerk, Software, Zahlungsdienst und bereits vorgenommenen Eingriffen bereitstellen.
- Bei einem anerkannten Gewährleistungsfall trägt Automaten Föhn die notwendigen angemessenen Kosten von Reparatur, Ersatz und erforderlichem Transport.
- Kein Mangel liegt regelmässig vor bei gewöhnlicher Abnutzung, Verbrauchsmaterial, Fehlbedienung, Vandalismus, falscher Netzspannung, ungeeignetem Standort, Flüssigkeits- oder Sturzschäden, nicht genehmigten Umbauten oder Ausfällen unabhängiger Drittanbieter.
- Für Konsumenten in Liechtenstein bleiben insbesondere die zwingenden Rechte auf Herstellung des mangelfreien Zustands, Preisminderung oder Vertragsauflösung nach den gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.
- Geräte oder Zubehör, die nach Kundenspezifikation angefertigt, bedruckt, beklebt, programmiert, befüllt, beschafft oder eindeutig personalisiert werden, sind von der freiwilligen Rückgabe ausgeschlossen.
- Nach Freigabe eines Entwurfs, Musters, einer Konfiguration oder Befüllung trägt die Kundschaft die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Angaben.
- Eine Stornierung nach Beginn der Beschaffung oder Fertigung ist nur möglich, wenn Automaten Föhn zustimmt und sämtliche bis dahin entstandenen sowie nicht mehr vermeidbaren Kosten übernommen werden.
- Liegt die Abweichung nachweislich im Verantwortungsbereich von Automaten Föhn, werden die vertraglichen und gesetzlichen Mängelrechte angewendet.
- Die gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht für nach Kundenspezifikation angefertigte oder eindeutig personalisierte Waren bleibt – soweit anwendbar – vorbehalten.
- Ungeöffnete, unbenutzte und standardmässige Lagerpackungen können im Rahmen der freiwilligen Schweizer Rückgabe zurückgegeben werden, sofern sie vollständig und wiederverkaufsfähig sind.
- Geöffnete, gemischte, etikettierte, individuell zusammengestellte oder teilweise verbrauchte Befüllungen und Gewinnpakete sind von der freiwilligen Rückgabe ausgeschlossen.
- Versiegelte Waren, die aus Gesundheits- oder Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, können nach Entfernung der Versiegelung ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Eingebaute oder benutzte Ersatzteile, Sicherungen, Leuchtmittel, Batterien, Münzprüferkomponenten und elektronische Bauteile werden freiwillig nur nach ausdrücklicher Zustimmung zurückgenommen.
- Fehlerhaft gelieferte oder nachweislich mangelhafte Artikel werden nach den Mängelbestimmungen behandelt.
- Aktivierte Softwarelizenzen, freigeschaltete digitale Inhalte, eingerichtete Zahlungsanbieter-Konten und kundenspezifische Konfigurationen sind grundsätzlich nicht freiwillig rückgabefähig.
- Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann ein gesetzliches Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn die Kundschaft dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und den Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt hat.
- Bei Rückgabe oder Vertragsauflösung darf Automaten Föhn Zugänge, Lizenzen und Geräteverknüpfungen deaktivieren. Die weitere Nutzung ist danach nicht zulässig.
- Erstattungen für Leistungen unabhängiger Zahlungs-, Mobilfunk-, Cloud- oder Softwareanbieter richten sich zusätzlich nach deren Bedingungen. Automaten Föhn erstattet nur Beträge, die es selbst vereinnahmt hat oder rechtlich zu erstatten hat.
- Gesetzliche Rechte bei mangelhaften digitalen Leistungen bleiben vorbehalten.
Für bestätigte Mietaufträge gelten – sofern die Auftragsbestätigung nichts Abweichendes bestimmt und zwingendes Recht nicht entgegensteht – folgende pauschalierte Stornokosten auf dem vereinbarten Miet- und Leistungswert:
- Nicht stornierbare Fremdkosten, Sonderbeschaffungen, Branding, Befüllung und bereits erbrachte Leistungen werden zusätzlich berechnet. Der Kundschaft bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Automaten Föhn bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Nach Übergabe oder Beginn der Mietzeit erfolgt bei freiwilliger vorzeitiger Rückgabe grundsätzlich keine anteilige Erstattung für nicht genutzte Tage oder Stunden.
- Fällt ein Gerät aufgrund eines von Automaten Föhn zu vertretenden wesentlichen Mangels aus, wird nach Möglichkeit Fernhilfe, Reparatur oder ein Ersatzgerät angeboten. Ist keine angemessene Abhilfe möglich, kommt eine verhältnismässige Gutschrift oder Erstattung für die betroffene Leistung in Betracht.
- Kein Erstattungsanspruch besteht für Ausfälle aufgrund fehlender Stromversorgung, ungeeignetem Internet, falscher Bedienung, nicht vereinbartem Standort, Vandalismus, Überlastung, Sicherheitsunterbruch oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich der Kundschaft.
- Bei Konsumenten in Liechtenstein gehen zwingende Rücktrittsrechte vor. Ob ein Rücktritt bei einer termingebundenen Miete oder Eventleistung gesetzlich ausgeschlossen ist, hängt von Art und Ausgestaltung des konkreten Vertrags ab.
- Eine vereinbarte Kaution ist keine Vorauszahlung auf den Mietpreis und wird nach ordnungsgemässer Rückgabe grundsätzlich zurückerstattet.
- Die Prüfung umfasst insbesondere Gerät, Zubehör, Schlüssel, Füllware, Verpackung, Sauberkeit, Betriebszustand und allfällige Mehrnutzung.
- Die Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach vollständiger Rückgabe und Abschluss der Prüfung.
- Fällige Forderungen wegen Schäden, Verlust, fehlenden Teilen, grober Reinigung, Mehrtagen, Rücktransport, Ausfall oder sonstiger Vertragsverletzung können im gesetzlich zulässigen Umfang mit der Kaution verrechnet werden.
- Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt die Kundschaft zur Zahlung des Differenzbetrags verpflichtet. Ein verbleibender Kautionssaldo wird zurückerstattet.
- Bei einer kostenlosen Aufstellung wird kein Kauf- oder Mietpreis für das Gerät bezahlt. Daher besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung eines solchen Preises.
- Beendigung, Gerätewechsel, Abbau und Rückführung richten sich nach dem separaten Aufstellvertrag und den AGB. Der Standortpartner darf das Gerät nicht selbst versenden oder entfernen.
- Fehler in einer Umsatzabrechnung oder doppelte bzw. unberechtigte Belastungen werden nach Prüfung korrigiert. Eine Korrektur kann durch Nachzahlung, Verrechnung oder Rückerstattung erfolgen.
- Bei Vertragsende werden offene Umsatzanteile, Kosten und Gegenforderungen gemäss Aufstellvertrag abgerechnet. Das Eigentum am Automaten verbleibt bei Automaten Föhn.
- Erstattet wird der tatsächlich bezahlte Preis, nicht ein höherer Listenpreis.
- Bei Teilrückgaben kann ein ursprünglich gewährter Mengen-, Bundle- oder Mindestbestellrabatt neu berechnet werden, wenn die verbleibende Bestellung die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
- Aktionscodes und freiwillige Gutscheine werden grundsätzlich nicht bar ausbezahlt. Eine Wiederaktivierung oder Gutschrift erfolgt nur, wenn dies zugesagt wurde oder gesetzlich erforderlich ist.
- Ein Shop- oder Serviceguthaben wird nur mit Zustimmung der Kundschaft anstelle einer geschuldeten Geldrückzahlung verwendet.
- Bitte kontaktieren Sie Automaten Föhn vor einer Rückbuchung über Bank oder Kartenanbieter. Doppelte Erstattungen können zurückgefordert oder verrechnet werden. Nachgewiesene Kosten einer offensichtlich unberechtigten Rückbuchung können im gesetzlich zulässigen Umfang belastet werden.
Automaten Föhn kann freiwillige Rücknahmen ablehnen, Zahlungen bis zur Klärung zurückhalten und geeignete Nachweise verlangen, wenn konkrete Anzeichen für Missbrauch bestehen. Dazu zählen insbesondere:
- abweichende oder manipulierte Seriennummern, Typenschilder, Zählerstände oder Sicherheitsmerkmale;
- Austausch von Originalteilen gegen andere, gebrauchte oder defekte Komponenten;
- unrichtige Angaben zu Bestellung, Zahlung, Rücksendegrund oder Zustand;
- gezielte Mehrfacherstattung, unberechtigte Rückbuchung oder Rücksendung einer anderen Ware;
- systematische Nutzung freiwilliger Rückgaben als kostenlose Kurzzeitmiete.
Verdachtsfälle können dokumentiert und – soweit erforderlich und zulässig – Zahlungsdienstleistern, Versicherern, Rechtsvertretungen oder Behörden gemeldet werden. Zwingende gesetzliche Rechte und der Anspruch auf eine sachliche Prüfung bleiben unberührt.
Rückgaben und Erstattungsanfragen sind vorab an info@automatenfohn.ch oder über das Kontaktformular zu richten.
Rücksendeadresse nach vorheriger AbstimmungAutomaten Föhn
Einzelfirma Andri Benjamin Föhn
Gällerdondastrasse 1
7247 Saas im Prättigau
Schweiz
- Grossgeräte dürfen nur nach Termin- und Transportbestätigung an diese Adresse zurückgeführt werden. Die Adresse allein ist keine Abstell- oder unbeaufsichtigte Anliefergenehmigung.
- Automaten Föhn kann diese Richtlinie für künftige Verträge anpassen. Die aktuelle Fassung wird mit Datum auf der Website veröffentlicht.
- Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung oder zwingende Rechtsänderung vorliegt.
- Es gilt das in den AGB vereinbarte Recht und der dort geregelte Gerichtsstand; zwingende Konsumentengerichtsstände und Schutzvorschriften bleiben vorbehalten.
Die folgende Vorlage kann für eine schnelle Erstmeldung per E-Mail verwendet werden. Bei einem gesetzlichen Rücktritt ist keine Begründung erforderlich.
An: info@automatenfohn.ch Betreff: Rückgabe / Stornierung / Mangel – Bestellung [Nummer] Name oder Firma: Bestell- oder Rechnungsnummer: Produkt / Automat: Seriennummer, falls vorhanden: Datum des Erhalts bzw. Mietbeginn: Gewünschte Lösung: Rückgabe / Stornierung / Reparatur / Austausch / Erstattung Kurze Beschreibung: Abhol- oder Rücksendestandort: Besonderheiten für den Transport, insbesondere Stockwerk, Lift, Türbreiten oder Zufahrt: Bei Schaden oder Mangel füge ich Fotos bzw. Videos bei. Freundliche Grüsse [Name]
Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere für individualisierte Waren oder bestimmte termingebundene bzw. vollständig erbrachte Leistungen, bleiben vorbehalten.
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, einen Fernabsatzvertrag oder einen ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen bzw. von ihm zurückzutreten, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Bei Kaufverträgen beginnt die Frist grundsätzlich an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter die Ware in Besitz genommen haben. Bei mehreren Waren, Teilsendungen oder regelmässigen Lieferungen gelten die gesetzlichen Sonderregeln. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist grundsätzlich mit Vertragsschluss.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung – beispielsweise per E-Mail oder Brief – über Ihren Entschluss informieren:
Automaten FöhnEinzelfirma Andri Benjamin Föhn
Gällerdondastrasse 1
7247 Saas im Prättigau, Schweiz
E-Mail: info@automatenfohn.ch
Telefon: +41 78 215 01 96
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
Folgen des Rücktritts
Im Fall eines wirksamen Rücktritts erstatten wir alle gesetzlich geschuldeten Zahlungen, gegebenenfalls einschliesslich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang Ihrer Rücktrittserklärung. Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und Ihnen dadurch keine Kosten entstehen.
Bei Waren dürfen wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt. Dies gilt nicht, wenn wir angeboten haben, die Ware selbst abzuholen.
Sie müssen die Ware unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung zurücksenden oder übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Rücksendekosten, sofern Sie vor Vertragsschluss ordnungsgemäss darüber informiert wurden. Bei nicht normal per Post rücksendbaren Geräten werden die Kosten bzw. deren Berechnungsgrundlage vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Sie müssen nur für einen Wertverlust aufkommen, der auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
Vorzeitiger Beginn von Dienstleistungen
Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass eine Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, kann bei einem späteren Rücktritt ein verhältnismässiger Betrag für die bis dahin vertragsgemäss erbrachte Leistung geschuldet sein. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
Muster-Rücktrittsformular
An Automaten Föhn, Einzelfirma Andri Benjamin Föhn, Gällerdondastrasse 1, 7247 Saas im Prättigau, Schweiz, info@automatenfohn.ch Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ________________________________________________ Bestellt am / erhalten am: ________________________________________________ Name der Konsumentin / des Konsumenten: ________________________________________________ Anschrift: ________________________________________________ ________________________________________________ Datum: ________________________________________________ Unterschrift – nur bei Mitteilung auf Papier: ________________________________________________
Persönliche Klärung vor dem Rücktransport
Rückgabe geplant?
Senden Sie uns Bestellnummer, Produkt und – bei Automaten – die Seriennummer. Wir klären Rücksendeart, Verpackung, Abholung und die nächsten Schritte.